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SAUER Pflegedienst
Entlastung im Alltag

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Sie dienen dazu, Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und mehr Lebensqualität in der häuslichen Pflege zu schaffen. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

Unterstützung im Haushalt

Wir entlasten Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, damit Ihr Zuhause sauber, ordentlich und ein angenehmer Ort zum Leben bleibt.

  • Reinigung & Ordnung
  • Wäsche waschen
  • Angenehmes Wohnumfeld

Zubereitung von Mahlzeiten

Essen soll nicht nur satt machen, sondern auch Freude bereiten. Wir bereiten Mahlzeiten nach Ihren Wünschen zu und unterstützen bei Bedarf bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

  • Mahlzeiten nach Wunsch
  • Ernährungsvorgaben beachten
  • Hilfe beim Essen & Trinken

Einkäufe & Besorgungen

Wir erledigen notwendige Einkäufe und Besorgungen zuverlässig und nach Absprache – auf Wunsch begleiten wir Sie oder übernehmen diese stellvertretend.

  • Zuverlässig & abgestimmt
  • Begleitung möglich
  • Entlastung im Alltag

Soziale Betreuung & Begleitung

Gemeinsame Zeit stärkt Lebensfreude und Orientierung. Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, Gesprächen oder kleinen Aktivitäten – ruhig, wertschätzend und ohne Zeitdruck.

  • Gespräche & Zuwendung
  • Spaziergänge & Aktivitäten
  • Teilnahme am Alltag fördern

Gedächtnis & Alltagsstruktur

Durch Gespräche, Spiele oder Erinnerungsarbeit fördern wir Orientierung, Konzentration und geistige Aktivität – behutsam und ohne Leistungsdruck.

  • Gedächtnistraining
  • Orientierung fördern
  • Ohne Leistungsdruck

Begleitung zu Terminen

Wir begleiten Sie zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen, damit Sie sicher, gut betreut und stressfrei unterwegs sind.

  • Sicher begleitet
  • Stressfreie Termine
  • In Ihrem Tempo

Wir entlasten Sie gern.

Haben Sie Fragen zu den Entlastungsleistungen oder möchten wissen, wie Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen können? Wir beraten Sie verständlich und unverbindlich.