Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Beratung fachgerecht durch und bestätigen den Besuch für die Pflegekasse.
- Pflichtberatung bei Pflegegeld
- Fachgerecht & anerkannt
- Bestätigung für die Pflegekasse
Unterstützung für pflegende Angehörige
Wir nehmen uns Zeit für Fragen und Unsicherheiten im Pflegealltag. Angehörige erhalten praktische Hinweise, Tipps zur Entlastung und Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege.
- Zeit für Fragen
- Entlastung im Pflegealltag
- Praktische Hilfestellung
Individuelle Pflegesituation im Blick
Jede Pflegesituation ist anders. Wir betrachten die häusliche Pflege ganzheitlich und geben Empfehlungen, die auf persönliche Bedürfnisse, Fähigkeiten und Lebensumstände abgestimmt sind.
- Ganzheitlicher Blick
- Individuelle Empfehlungen
- An Alltag & Umfeld angepasst
Hinweise zur Pflege & Selbstständigkeit
Im Rahmen des Beratungsbesuchs geben wir Anregungen zur sicheren Pflege, zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Vorbeugung gesundheitlicher Risiken – respektvoll und ohne Verpflichtung.
- Sichere Pflege
- Selbstständigkeit fördern
- Vorbeugende Hinweise
Dokumentation für die Pflegekasse
Der Beratungsbesuch wird ordnungsgemäß dokumentiert und an die zuständige Pflegekasse übermittelt, damit Ihr Pflegegeld weiterhin ausgezahlt werden kann.
- Ordnungsgemäße Dokumentation
- Weiterleitung an Pflegekasse
- Pflegegeld bleibt gesichert